Der Weg zum Anwalt: vom CRFPA bis zur Gründung einer eigenen Kanzlei

von | 20 Mai 2026

In Frankreich Anwalt zu werden, ist sowohl ein intellektueller Marathon als auch ein Ausdauerlauf. Von der Einschreibung am Institut d’Études Judiciaires bis zur Eröffnung einer eigenen Kanzlei dauert der Weg fast zehn Jahre und kombiniert akademische Exzellenz, praktische Ausbildung und unternehmerische Fähigkeiten. Ein Überblick über die wichtigsten Etappen.

1. Master 1 als Eintrittskarte für das Examen

Bevor Sie an eine Robe denken, müssen Sie die ersten 60 Credits eines Masters in Rechtswissenschaften (Master 1) oder eines als gleichwertig anerkannten Abschlusses erwerben. Dies ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung am CRFPA (Centre Régional de Formation Professionnelle d’Avocats), die auch als “pre-CAPA” bezeichnet wird. Die Anmeldung muss bis zum 31. Dezember des Jahres vor der Prüfung bei einem EJI erfolgen.

2. Die CRFPA-Prüfung, die zu überwindende Mauer

Die Prüfung gilt als selektiv und besteht aus vier schriftlichen Prüfungen im September, gefolgt von zwei mündlichen Prüfungen im November, darunter die gefürchtete Grand Oral de libertés fondamentales (Große mündliche Prüfung über Grundfreiheiten). Mit einer Erfolgsquote, die je nach Zentrum zwischen 30 und 40% schwankt, bereiten sich viele Kandidaten mit Hilfe einer CRFPA-Vorbereitung auf die Prüfung vor, um beim ersten Versuch alle Chancen auf ihrer Seite zu haben.

3. Die Anwaltsschule und die CAPA-Prüfung

Nach der Zulassung folgt eine 18-monatige Ausbildung zum CRFPA (EFB in Paris, EDA in den Regionen…). Der Studiengang ist in drei sechsmonatige Abschnitte gegliedert: praktische Grundausbildung, individuelles pädagogisches Projekt (PPI) und Abschlusspraktikum in einer Kanzlei. Die Ausbildung wird mit der CAPA-Prüfung abgeschlossen, die 2026 neu gestaltet wurde und sich nun auf das Plädoyer, ein Ethikgespräch und die kontinuierliche Prüfung konzentriert. Hier lernt man Tag für Tag den Rahmen des Anwaltsberufs und alle deontologischen Verpflichtungen kennen.

4. Die Eidesleistung und die Zulassung zur Anwaltschaft

Mit dem CAPA in der Tasche legt der junge Absolvent vor dem Berufungsgericht den Eid ab – “Ich schwöre, als Anwalt mein Amt mit Würde, Gewissenhaftigkeit, Unabhängigkeit, Redlichkeit und Menschlichkeit auszuüben” – und stellt dann den Antrag aufZulassung zur Anwaltskammer. Dies ist der Schritt, der rechtlich gesehen die Geburt des Rechtsanwalts markiert.

5. Freier Mitarbeiter, dann Gründer einer Praxis

Die große Mehrheit der jungen Anwälte beginnt mit einer freien Mitarbeit, um den Beruf an der Basis zu erlernen und ein erstes Netzwerk aufzubauen. Dann wird es Zeit, auf eigenen Füßen zu stehen: Wahl der Rechtsform (BNC, SELARL, SELAS…), Suche nach Räumlichkeiten, Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, Anmeldung bei der URSSAF, Strukturierung des Informationssystems und Einsatz von geeigneten Managementinstrumenten. Die Gründung einer Kanzlei ist in der Tat ein zweiter Beruf, den es zu erlernen gilt – der des Rechtsunternehmers.

Vom Master 1 bis zur Einweihung der goldenen Plakette vergehen durchschnittlich acht bis zehn Jahre. Ein langer Weg, aber eine strenge Ausbildung, die Sie auf einen der anspruchsvollsten – und spannendsten – Berufe in der französischen Rechtslandschaft vorbereitet.