Aller au contenu

Professioneller Simulator für Anwaltskosten

Temps de lecture : 3 min

Professioneller Simulator für Anwaltskosten

Informationen in der Akte

Verfahrensakte

Gerichtskosten

Auslagen

Auslagen sind die Kosten, die im Namen des Klienten vorgestreckt werden und durch Rechnungen belegt werden müssen.

Artikel 700

Gebühren

0,00 €

Auslagen

0,00 €

Kosten

0,00 €

Artikel 700

0,00 €

Gesamtbetrag ohne MwSt.

0,00 €

MEHRWERTSTEUER

0,00 €

Gesamtpreis inkl. MwSt.

0,00 €

 

Berechnen Sie Ihre Anwaltskosten

Artikel 695 der Zivilprozessordnung definiert die Kosten, die umfassen :

1. Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren
2. Kosten für Übersetzungen
3. Die Entschädigung von Zeugen
4. Die Vergütung von Technikern
5. Die Gebühren von öffentlichen Beamten
6. Die Kosten des Gerichtsvollziehers
7. Die Gebühren für das Plädoyer
8. Äquivalenter Beitrag (wenn nicht verhandelt wird)

Die Kosten (Art. 695 bis 719 CPC)

## Wer zahlt?
- Grundsatz: Unterliegende Partei trägt die Kosten (Art. 696)
- Der Richter kann die Kosten teilen (Art. 697)
- Mögliche gesamtschuldnerische Verurteilung (Art. 697)

##
- Über detaillierte Kostenaufstellung (Art. 704)
- Vollstreckbarer Titel (Urteil) erforderlich
- Verjährungsfrist: 5 Jahre

Artikel 700 der CPC

## Grundsatz
Ermöglicht es, die Erstattung von Kosten zu beantragen, die nicht in den Kosten enthalten sind.

## Was sie deckt
- Anwaltshonorare
- Reisekosten
- Kosten für nicht-gerichtliche Gutachten
- Rechtsberatung
- Alle anderen gerechtfertigten Kosten

## Vergabekriterien
Der Richter berücksichtigt:
- Fairness
- Wirtschaftliche Situation des Verlierers
- Hängt nicht von Honorarbelegen ab
- Kann auch mit Prozesskostenhilfe gewährt werden

Offizielle Tarife

## Feste Gebühren
- Prozesskostenhilfe: 13€
- Beitrag zur Prozesskostenhilfe: 35€
- CARPA-Briefmarke: nach Betrag

## Gebühren
Berechnet nach dem Streitwert:
- < 1.000€: 10%
- 1.000€ bis 10.000€: 8%
- 10.000€ bis 50.000€: 6%
- 50.000€ bis 100.000€: 4%
- > 100.000€: 2% - 100.000€: 2%.

Praktische Ratschläge

## Um die Wiederholbarkeit zu optimieren
1. Bewahren Sie alle Belege auf
2. Detaillierte Aufstellung der Kosten in den Schlussanträgen
3. Beziffern Sie den Artikel 700 genau
4. Aktualisieren Sie die Anträge bei Bedarf.

## Um Streitigkeiten zu vermeiden
1. Informieren Sie den Kunden vorab
2. Klare Honorarvereinbarung
3. Regelmäßige Kostenaufstellung
4. Angemessene Rückstellungen

Aufmerksamkeit

## Die zu vermeidenden Fallen
- Übersehen von Kostenpositionen
- Falsche Qualifizierung der Kosten (Kosten/700)
- Vernachlässigung von Belegen
- Beantragung nicht wiederholbarer Kosten

## Gute Praktiken
1. Detaillierte Kostenaufstellung von Anfang an
2. Regelmäßige Aktualisierung
3. Unterscheidung zwischen Kosten und Artikel 700
4. Sorgfältige Archivierung der Belege

Wichtige Texte, die Sie kennen sollten

- Artikel 695 bis 719 CPC: Kosten
- Artikel 700 CPC: Unwiederbringliche Kosten
- Artikel 708 bis 719: Beitreibung
- Erlass vom 6. Juli 2017: Gebühren

Weiterführende Informationen

## Nützliche Rechtsprechung
- Cass. 2e civ., 8. Juli 2004: Unwiederbringliche Kosten
- Cass. 2e civ., 21. Dezember 2017: Freie Verfügung über Artikel 700
- Cass. 2e civ., 23. Januar 2020: Kumulierung von AJ und Artikel 700

## Ressourcen
- CNBA-Leitfaden für Kosten und Auslagen
- Merkblätter Légifrance
- CARPA-Dokumentation