Simulator für Prozesskostenhilfe
Ergebnis
Was ist Prozesskostenhilfe?
Eine staatliche Übernahme der Gerichtskosten (Anwalt, Gerichtsvollzieher, Sachverständiger…) für Personen mit niedrigem Einkommen.
Wer kann davon profitieren?
- Französische oder in Frankreich ansässige natürliche Personen
- Staatsangehörige der EU
- Personen ohne Papiere für bestimmte Verfahren
- Non-Profit-Organisationen unter bestimmten Bedingungen
Einkommensbedingungen (2024)
Vollständige Beihilfe (100%)
- Monatliches Einkommen von weniger als €1.110
- Erhöht um €167 pro unterhaltsberechtigter Person
Teilweise Unterstützung (von 55% auf 25%)
- Monatliches Einkommen bis zu 1.650 €.
- Erhöht um €167 pro unterhaltsberechtigter Person
Ausschlussgrenzen
- Ersparnisse: über €38.400
- Vermögen (ohne Hauptwohnsitz): über 46.800 €.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Die erforderlichen Dokumente
- Letzter Steuerbescheid
- Einkommensnachweise für die letzten 3 Monate
- Kostenbelege
- Identitätsnachweis
- Alle Dokumente, die sich auf den Fall beziehen
Wo ist der Antrag einzureichen?
- Beim Rechtshilfebüro des Gerichts
- Per Einschreiben
- Online auf justice.fr
Besondere Fälle von bedürftigkeitsunabhängigem Anspruch
- Opfer von Terrorismus
- Opfer von schweren Verbrechen
- RSA-Empfänger
- ASPA-Berechtigte
Wichtige Punkte, die Sie wissen sollten
Die Beihilfe kann zurückgezogen werden, wenn :
- Rückkehr zu besserem Vermögen
- Falsche Erklärung
- Erhalt von Ressourcen nach dem Prozess
Bitte beachten Sie :
- Möglichkeit, den Anwalt zu wählen
- Bei Ablehnung: Beschwerde innerhalb von 15 Tagen möglich
- Die Beihilfe kann rückwirkend gewährt werden
- Gültig für das gesamte Verfahren
Praktische Ratschläge
- Stellen Sie alle Dokumente vor der Einreichung zusammen
- Notieren Sie die Daten des Verfahrens
- Kopie der Akte behalten
- Informieren Sie sich über Änderungen der Situation
Fristen, die Sie kennen sollten
- Antwort innerhalb von durchschnittlich 2 Monaten
- Berufung innerhalb von 15 Tagen möglich
- Rückwirkend möglich, wenn der Antrag innerhalb eines Monats nach Beginn des Verfahrens gestellt wird.
Diese Hilfe ermöglicht den Zugang zur Justiz für alle. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an das Büro für Prozesskostenhilfe Ihres Gerichts.